RLT – Anlagen
Wartungsarbeiten
Wie funktionieren RLT – Anlagen ?
Raumlufttechnische Anlagen bereiten die Außenluft in einer Lüftungszentrale auf. So ermöglichen sie eine dauerhaft kontrollierte Lüftung und ein angenehmes Raumklima. Näheres dazu und zu Fragen der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit finden Sie in meinem früheren Blogbeitrag „Raumlufttechnische Anlagen: Coole Lösung oder heiße Luft?“. Doch damit die Anlage dauerhaft für eine gute und gesunde Atmosphäre sorgen kann, ist ein passendes Wartungskonzept unabdingbar.
Warum ist die Wartung von RLT-Anlagen notwendig?
Zunächst einmal ganz übergreifend gesagt: um die technischen, hygienischen und raumlufttechnischen Eigenschaften und den sicheren Betrieb während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Das ist auch in der Arbeitsstättenverordnung so geregelt, ist also eine Verpflichtung für jeden Anlagenbetreiber bzw. Arbeitgeber.
Das hat gute Gründe, denn falsch oder zu selten gewartete Anlagen verringern die energetische Effizienz spürbar und erhöhen die Betriebskosten. Zudem können sie regelrecht krank machen. Die Schwachstellen sind dabei die Nassbereiche in den Anlagen, also etwa die Befeuchtereinheit. Hier können sich Mikroorganismen ansiedeln und vermehren, zum Beispiel Keime, Bakterien und Schimmelpilze. Diese werden vom Luftstrom der Anlage erfasst und in den Betriebsräumen verteilt. Das ist besonders für Allergiker problematisch und kann im schlimmsten Fall eine Krankheitswelle auslösen – Stichwort „Sick Building Syndrom“.
Gut zu wissen: Auch Legionellen – die Ursache für die gefährliche Legionärskrankheit, die tödlich verlaufen kann – können sich in falsch oder nicht gewarteten RLT-Anlagen ansiedeln.
Wann sind Wartungen notwendig?
Dies ist zunächst einmal abhängig davon, zu welchem Anlagentyp die Anlage gehört:
-Anlage mit Lüftungsfunktion, also Klima- und Lüftungsanlage
-Anlage zur Raumkühlung ohne Lüftungsfunktion, also etwa Kühldecken, Raumkühlsysteme oder Raumklimageräte.
Die RLT-Wartung ist besonders für drei kritische Bereiche wichtig:
-Hier fühlen sich schädliche Keime besonders wohl.
-Sie befeuchten die Luft im Kanal mit Wasser oder Dampf. Beim Umlaufsprühbefeuchter (Luftwäscher) befindet sich das Befeuchtungswasser in einer offenen Wanne und wird durch eine Umwälzpumpe versprüht. Die Luftwäscher werden mit Umlaufwasser betrieben, das alle 14 Tage im Rahmen einer Hygieneinspektion auf mikrobielle Belastungen (Legionellen, Bakterien und Schimmelpilze) überprüft werden muss.
-Rückkühlwerke. Hier können sich Wasserkeime wie Legionellen ebenfalls gut vermehren.
Umfang und Intervalle der Wartung hängen zudem von weiteren Faktoren ab. Dazu gehören die Kühl- bzw. Kälteleistung, die jährliche Betriebszeit, das Alter der Anlage, die Art der Gebäudenutzung und der Einbauort der Anlage. Auch der Standort des Gebäudes kann eine Rolle spielen. Hinzu kommt, dass die einschlägigen Richtlinien zwischen Inspektion und Wartung unterscheiden. Um ein richtig dimensioniertes Wartungskonzept zu entwickeln, empfiehlt es sich, einen Experten hinzuziehen.
Wer übernimmt die Inspektion und Wartung ?
Die Erstinspektion von Lüftungsanlagen darf gemäß der VDI-Richtlinie 6022 nur von Ingenieuren, Technikern und Meistern durchgeführt werden – sprich von einem Fachbetrieb. Diese erstellen über ihre Arbeiten ein Prüfprotokoll. Dieses müssen Sie als Teil Ihrer Arbeitsschutzdokumentation aufbewahren.
Betriebsinterne Mitarbeiter oder Mitarbeiter einer Wartungsfirma müssen zudem für den Betrieb und die Instandhaltung einer RLT-Anlage geschult sein. Hierfür bieten zum Beispiel Berufsgenossenschaften entsprechende Hygieneschulungen an.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es bei der Wartung von RLT-Anlagen?
Bereits vor dem Anmieten einer neuen Arbeitsstätte ist es Ihre Pflicht als Arbeitgeber zu überprüfen, ob die Lüftungsanlage korrekt funktioniert und dem Stand der Technik entspricht (§§ 4,5,6 ArbSchG i.V.m. §3 ArbStättV, §3 BetrSichV). Dabei müssen Sie auch festlegen, wie oft Ihre Anlage geprüft und gewartet werden soll. Dafür sollten Sie unbedingt die Angaben des Lüftungsanlagenherstellers beachten.
Die Mindestabstände für Wartungen gibt die VDI-Richtlinie 6022 in Blatt 1 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ vor:
Alle 2 Jahre bei Anlagen mit Befeuchtung
Alle 3 Jahre bei Anlagen ohne Befeuchtung
Unternehmer müssen die aktuellen Herstellerunterlagen der Lüftungsanlagen, das Inbetriebnahmeprotokoll, weitere Mess- und Prüfungsprotokolle/Hygieneinspektionen (entsprechend VDI Richtlinie 6022) und Betriebsanweisungen jederzeit vorweisen können.
Eine gute Orientierung bieten die Arbeitsstättenregel ASR A 3.6 ‚Lüftung’. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten erläutern u.a. die genauen Anforderungen an die Wartung von raumlufttechnischen Anlagen. Wer diese Regeln als Arbeitgeber umsetzt, kann sicher sein, dass er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Vorgeschriebene Inspektionen nach VDI 6022
Wie können Sie prüfen, ob Ihre Anlage richtig funktioniert?
Ein Fachbetrieb kann dies durch das Messen der folgenden Größen testen:
Kohlendioxidgehalt unter Nutzungsbedingungen,
Außenluftvolumenstrom,
zulässiger Differenzdruck an Filtern,
Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich,
Schalldruckpegel,
Temperatur der Zuluft,
Druckgefälle zu benachbarten Räumen oder
Keimzahl der Zuluft.